Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

Ausbildung

  • Der Zugang zur Ausbildung setzt eine gesundheitliche Eignung voraus.
  • Die Ausbildung kann begonnen werden nach erfolgreichem Abschluss einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder nach Erreichen des Hauptschulabschluss und einer zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder nach erfolgreich abgeschlossener, landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Pflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer. 
  • Die Ausbildung dauert drei Jahre.
  • Der Ausbildungsbetrieb zahlt während der gesamten Ausbildung den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung. Eine Zahlung von Schulgeld ist unzulässig.
  • Während der Ausbildung erfolgen Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Pflege, im Krankenhaus und weiteren Arbeitsgebieten der Pflege.
  • Grundlage ist ein Ausbildungsvertrag mit einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus in Kooperation mit einer Schule für Pflegeberufe.

Umschulung

  • Umschulungen zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann werden über die Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch durch die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit übernommen.
  • Inhaltlich unterscheidet sich die Umschulung nicht von der Regelausbildung.

Berufsbegleitende Ausbildung

  • Die berufsbegleitende Ausbildung wird für die Pflegeeinrichtungen immer interessanter. Mitarbeiter aus der Pflegehilfe können unter Beibehaltung ihres Arbeitsvertrages die Pflegeausbildung absolvieren.
  • Bei der Weiterqualifizierung von ausgebildeten Pflegehelferinnen und -helfern kann die Ausbildungsdauer um ein Jahr verkürzt werden.
  • Eine berufsbegleitende Ausbildung ist in Teilzeit möglich. Die Ausbildungsdauer kann dazu auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Verkürzungsmöglichkeiten

  • Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann kann um ein Jahr verkürzt werden bei erfolgreich abgeschlossener Pflegehilfeausbildung von mindestens einjähriger Dauer.